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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 93/19   

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https://dejure.org/2019,50113
LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 93/19 (https://dejure.org/2019,50113)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.09.2019 - 7 Sa 93/19 (https://dejure.org/2019,50113)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. September 2019 - 7 Sa 93/19 (https://dejure.org/2019,50113)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 14 Abs 1 GG, § 77 Abs 5 BetrVG, § 313 BGB
    Altersteilzeitvereinbarung - ablösende Gesamtbetriebsvereinbarung zu Jubiläumsleistungen - Vertrauensschutz - Zusicherung - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • IWW

    § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, Art. 14 Abs. 1 GG, § 75 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 BetrVG, § 313 Abs. 1 BGB, § 313 Abs. 2 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 5 ; BGB § 313 ; GG Art. 14 Abs. 1
    Altersteilzeitvereinbarung; Altersteilzeitvertrag; Betriebsvereinbarung, ablösende; Geschäftsgrundlage; Geschäftsgrundlage, Wegfall der; Jubiläumsgabe; Jubiläumsleistung; Vertrauensschutz; Zusicherung; Altersteilzeitvereinbarung und nachfolgende ablösende ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 611
    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Jubiläumszulage aufgrund einer Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Altersteilzeitvereinbarung und nachfolgende ablösende Gesamtbetriebsvereinbarung zu Jubiläumsleistungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 846/15

    Ablösung einer Gesamtzusage durch Gesamtbetriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 93/19
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt jedoch nur bereits entstandene vermögenswerte Rechte oder dem Eigentumsrecht wesensgleiche Anwartschaften (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 438/17 - Rn. 72; 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 - Rn. 26 mwN.; 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 39).

    Vor Erreichen des Jubiläumstags handelt es sich lediglich um eine rechtlich nicht geschützte Zahlungserwartung (vgl. BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 - Rn. 27).

    Etwas Anderes kann allerdings gelten, wenn und soweit besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (BAG 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 - Rn. 29 mwN.).

  • BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 93/19
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt jedoch nur bereits entstandene vermögenswerte Rechte oder dem Eigentumsrecht wesensgleiche Anwartschaften (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 438/17 - Rn. 72; 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 - Rn. 26 mwN.; 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 39).

    Will der Arbeitnehmer eine solche Enttäuschung vermeiden, ist er gehalten, die entsprechende Leistung im Arbeitsvertrag gesondert zu vereinbaren (vgl. BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 53).

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 438/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 93/19
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt jedoch nur bereits entstandene vermögenswerte Rechte oder dem Eigentumsrecht wesensgleiche Anwartschaften (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 438/17 - Rn. 72; 24. Oktober 2017 - 1 AZR 846/15 - Rn. 26 mwN.; 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 39).
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 58/05

    Betriebsvereinbarung über ein Sterbegeld-Verfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 93/19
    Ein Vertrauen der bislang Begünstigten auf den Fortbestand einer Betriebsvereinbarung ist - mit Ausnahme von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Altersversorgung - regelmäßig nicht schützenswert (BAG 19. September 2006 - 1 ABR 58/05 - Rn. 21).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 93/19
    Ein kollektiver Günstigkeitsvergleich im Sinn der Rechtsprechung des Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts (16. September 1986 - GS 1/82 - unter C.) ist entgegen der Ansicht des Klägers bei der Ablösung der BV Nr. 16/84 durch die Gesamtbetriebsvereinbarung zur Regelung von Jubiläumsleistungen vom 30. Januar 2017 nicht vorzunehmen.
  • BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10

    Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 93/19
    Dabei sind als Geschäftsgrundlage die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände anzusehen, sofern der Geschäftswille auf dieser Vorstellung aufbaut (st. Rspr., vgl. nur BGH 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - Rn. 26 mwN.).
  • LAG Hamm, 29.11.2023 - 9 Sa 693/23

    Altersteilzeitvertrag; Störung der Geschäftsgrundlage

    (2) Eine Vertragsauflösung durch Ausübung eines Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts kommt nach § 313 Abs. 3 BGB zudem nur in Betracht, wenn eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar ist (Bundesarbeitsgericht 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09; Landesarbeitsgericht Köln 17. Januar 2023 - 4 Sa 580/22 ; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 9. Juni 2021 - 2 Sa 145/20; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 25. September 2019 - 7 Sa 93/19).
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